Ab wann kannst du deine Ausbildung beginnen?
- ca. 1/2 Jahr vor Vollendung des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters
- Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Der Führerschein wird jedoch erst am Tage der Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt.
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse AM, T, L) wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG).
Was brauchst du für die Anmeldung bei der Führerscheinstelle?
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältst du von uns)
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen bei Klasse C1, C, D
- Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis ist auch der vorhandene Führerschein vorzulegen
- „Begleitetes Fahren ab 17“: Bei der Antragstellung müssen auch Kopien von Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen vorgelegt werden!
Voraussetzung der Begleitperson:
- mind. 30 Jahre alt
- seit 5 Jahren Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Die Führerscheinstelle (zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes) braucht ca. 3-4 Wochen für die Bearbeitung. Solange der Antrag nicht bearbeitet wurde, kann keine Prüfung, weder Theorie noch Praxis, abgelegt werden! Von der Führerscheinstelle erhältst du eine Gebührenrechung, die du umgehend begleichen solltest.
Befristung des Führerscheins:
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden sein, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Infos über Adressen und Öffnungszeiten der Führerscheinstellen erhältst du von deiner Fahrschule Deisinger Inh. Edwin Funk
Was beinhaltet die Ausbildung?
Theoretischer Unterricht
Der Theoretische Unterricht umfasst Grundstoff und klassenspezifischen Zusatzstoff. Die Anzahl der Unterrichte, welche du besuchen musst, ist abhängig von der gewünschten Führerscheinklasse und eventuell vorhandenen Vorbesitz.
Wir setzen auf Sicherheit – deshalb lernst du bei uns mit Fahren lernen Max, weil es der Fahrschüler-Ausbildungsordnung gerecht wird. Mit dem integrierten „geführten Lernweg“ bekommst du nicht nur die Lernkurve, sondern du kommst auch schnell und sicher zur Prüfungsreife.
Was ist der geführte Lehrweg?
- Du lernst vom „Leichten zum Schweren“
- Wiederholung der falsch beantworteten Fragen, bis sie sitzen
- Prüfungssimulationen berücksichtigen die zuvor falsch beantworteten Fragen
- Prüfungssimulationen sind amtlich aufgebaut und im offiziellen Layout der PC-Prüfung
- Inklusive Lernhilfen
Nähere Informationen erhältst du in einem individuellen Beratungsgespräch.
Praktischer UnterrichtAuch bei der praktischen Ausbildung wird vom Gesetzgeber eine Mindestanzahl klassenspezifischer Sonderfahrten (Land-, Autobahn-, Nachtfahrten) vorgeschrieben. Diese dürfen erst nach ausreichender Grundausbildung (Übungsstunden) absolviert werden. Bei uns erhältst du zusätzlich eine gezielte Prüfungsvorbereitung.